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ERSTKOMMUNION

Die Eucharistie ist „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11). Die heilige Eucharistie vollendet die christliche Initiation. Wer durch die Taufe zur Würde des königlichen Priestertums erhoben und durch die Firmung Christus tiefer gleichgestaltet worden ist, nimmt durch die Eucharistie mit der ganzen Gemeinde am Opfer des Herrn teil. - KKK 1322

Informationen für die Feier der Erstkommunion

Papst Benedikt XVI. über seine Erstkommunion: „Da habe ich meine lebenslange Freundschaft mit Jesus geschlossen. Da wurde Jesus mein Freund!“

Der Leib und das Blut Christi

Das erhabenste Sakrament ist die heiligste Eucharistie, in der Christus der Herr selber enthalten ist, als Opfer dargebracht und genossen wird; durch sie lebt und wächst die Kirche beständig. Das eucharistische Opfer, die Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn, in dem das Kreuzesopfer immerdar fortdauert, ist für den gesamten Gottesdienst und das gesamte christliche Leben Gipfelpunkt und Quelle; durch dieses Opfer wird die Einheit des Volkes Gottes bezeichnet und bewirkt sowie der Aufbau des Leibes Christi vollendet. Die übrigen Sakramente und alle kirchlichen Werke des Apostolats hängen nämlich mit der heiligsten Eucharistie zusammen und sind auf sie hingeordnet. ​- Can. 897

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In der Eucharistiefeier werden Brot und Wein durch die Worte Christi und die Anrufung des Heiligen Geistes zu Leib und Blut Christi gewandelt. - KKK 1333

Vollendung der christlichen Initiation

Wer durch die Taufe zur Würde des königlichen Priestertums erhoben und durch die Firmung Christus tiefer gleichgestaltet worden ist, nimmt durch die Eucharistie mit der ganzen Gemeinde am Opfer des Herrn teil. (KKK 1322)

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Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der heiligsten Eucharistie sind so eng miteinander verbunden, daß sie zur vollen christlichen Initiation erforderlich sind. - Can. 842 § 2.

Vernunftgebrauch

Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, dass die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, dass nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.​ - Can. 914

Vorbereitung

In besonderer Weise hat der Pfarrer, unter Beachtung der vom Diözesanbischof erlassenen Normen, dafür zu sorgen:

1° dass eine geeignete Katechese für die Feier der Sakramente erteilt wird;

2° dass die Kinder, mittels einer sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckenden katechetischen Unterweisung, ordnungsgemäß auf die Erstbeichte und die Erstkommunion und auf die Firmung vorbereitet werden;

3° dass sie nach Empfang der Erstkommunion eine weitere vertiefte katechetische Bildung erhalten. - â€‹Can. 777

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Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, dass sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so dass sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.

- Can. 913 § 1

Erstkommunionfeier

Kinder ab der 2. Klasse Volksschule sind zum Empfang der Erstkommunion herzlich eingeladen. Die Vorbereitung geschieht im alltäglichen Leben der Familie, in Tischgruppen, durch die Mitfeier der Gottesdienste und im Religionsunterricht. Die Feier der Erstkommunion findet in der jeweiligen Gemeinde an einem Sonntag nach Ostern statt.
 

Im November laden wir über die Schule alle Eltern zu einem Info-Abend ein.

Seelsorgeraumbüro:
Handynummer: +43 676 87307551
Festnetznummer: +43 5412 63143

Öffnungszeiten Pfarrbüro:
Arzl: Dienstag: 9-12 Uhr, Donnerstag: 16-18 Uhr

Wald: Dienstag: 18-20 Uhr, Freitag: 9-10 Uhr

Leins: Freitag, nach Vereinbarung

Wenns: Mittwoch: 13:30-16:30 Uhr

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