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DAS SAKRAMENT DER FIRMUNG

„Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, dass sie den Heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur getauft auf den Namen Jesu, des Herrn. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.“

(Apg 8,14-17)

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Der Empfang der Firmung

Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die „Sakramente der christlichen Initiation“, deren Einheit bewahrt werden muss. Der Empfang der Firmung führt zum Wachstum und zur Vertiefung der Taufgnade. (KKK 1285)

Wer das Sakrament der Firmung empfangen kann

Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen (Vgl. CIC, can. 889 § 1). Da Taufe, Firmung und Eucharistie eine Einheit bilden, sind „die Gläubigen … verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen“ (CIC, can. 890), denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch unvollendet. - KKK 1306

Einladung zur Firmung

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bzw. der 4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium können sich im Seelsorgeraum Vorderes Pitztal zur Firmung melden. Alle Jugendlichen werden von uns darüber in der Schule bzw. über die Homepage informiert und eingeladen.

Firmpate / Firmpatin

Es ist ratsam, dass die Firmlinge wie bei der Taufe die geistige Hilfe eines Paten oder einer Patin in Anspruch nehmen. Um die Einheit der beiden Sakramente zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, dass der Taufpate auch Firmpate ist. - KKK 1311

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Der Firmpate/Die Firmpatin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber getauft und gefirmt sein und darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein.

Vorbereitung

Die Eltern und die Seelsorger, vor allem die Pfarrer, haben dafür zu sorgen, dass die Gläubigen für seinen Empfang gebührend unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen. - Can. 890

Ein Firmling, der das Alter des Vernunftgebrauchs erreicht hat, muss den Glauben bekennen, im Stande der Gnade sein, die Absicht haben, die Firmung zu empfangen und bereit sein, in der kirchlichen Gemeinschaft und in der Welt seine Aufgabe als Jünger und Zeuge Christi auf sich zu nehmen. - KKK 1319
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Deshalb bieten wir in den Pfarren eine mehrmonatige Vorbereitungszeit an, die für den Firmling verpflichtend ist. Nach der Anmeldung zur Firmung erfahren die Jugendlichen und Eltern beim Firmelternabend alle Details und Termine der monatlichen Treffen.

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Um die Firmung zu empfangen, muss man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher, das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen. - KKK 1310

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Am Ende der Vorbereitungszeit wird von den Zuständigen der Firmvorbereitung die sogenannte Firmkarte ausgestellt. Mit dieser Firmkarte kann in allen deutschsprachigen Pfarren Österreichs, Deutschlands, Südtirols und der Schweiz das Sakrament der Firmung empfangen werden.  

Wirkungen der Firmung

Die Firmung vollendet die Taufgnade. Sie ist das Sakrament, das den Heiligen Geist verleiht, um uns in der Gotteskindschaft tiefer zu verwurzeln, uns fester in Christus einzugliedern, unsere Verbindung mit der Kirche zu stärken, uns mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und uns zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben. - KKK 1316

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Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die „Sakramente der christlichen Initiation“, deren Einheit bewahrt werden muss. Den Gläubigen ist also zu erklären, dass der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufgnade notwendig ist. „Durch das Sakrament der Firmung werden [die Getauften] vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen“ (LG 11). - KKK 1285

Seelsorgeraumbüro:
Handynummer: +43 676 87307551
Festnetznummer: +43 5412 63143

Öffnungszeiten Pfarrbüro:
Arzl: Dienstag: 9-12 Uhr, Donnerstag: 16-18 Uhr

Wald: Dienstag: 18-20 Uhr, Freitag: 9-10 Uhr

Leins: Freitag, nach Vereinbarung

Wenns: Mittwoch: 13:30-16:30 Uhr

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